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Anmeldung der Abfuhr einer Kleinkläranlage oder abflusslosen Grube

1. Kleinkläranlagen

Hier können Sie die Entleerung ihrer Kleinkläranlage anmelden. Das von uns beauftragte Abfuhrunternehmen wird sich mit Ihnen zur konkreten Terminabstimmung telefonisch in Verbindung setzen.

Wir bitten Sie zu beachten, dass der Termin zur Abfuhr bis zu einem Monat nach der Anmeldung liegen kann. Dadurch können die Touren des Absaugwagens effizienter geplant und Kosten gespart werden. Vom Kunden beauftragte umgehende Entleerungen, welche außerhalb einer geplanten Terminierung durch das Abfuhrunternehmen angefordert werden, sind Havariefahrten und diese werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

Für die Entleerung ihrer Kleinkläranlage oder biologischen Kleinkläranlage nutzen Sie bitte folgendes Formular:

 

*Restentleerung: Eine Restentleerung ist erforderlich, wenn z.B. die Anlage endgültig außer Betrieb genommen werden soll oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

*Havariefahrt: bei Überlauf, Verstopfung oder dergleichen erfolgt ein sofortiger Störungseinsatz.

Für Restentleerungen und Havariefahrten entstehen zusätzliche Kosten gemäß der Gebührensatzung dezentrale Beseitigung.

Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.
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